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   OLG Naumburg, 28.09.2012 - 12 W 45/12 (PKH), 12 W 45/12   

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https://dejure.org/2012,41497
OLG Naumburg, 28.09.2012 - 12 W 45/12 (PKH), 12 W 45/12 (https://dejure.org/2012,41497)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.09.2012 - 12 W 45/12 (PKH), 12 W 45/12 (https://dejure.org/2012,41497)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. September 2012 - 12 W 45/12 (PKH), 12 W 45/12 (https://dejure.org/2012,41497)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 114 S 1 ZPO, § 116 Abs 1 Nr 2 ZPO
    PKH-Antrag: Finanzierung der Kosten durch einen Landwirt für einen zu seiner Unternehmenssphäre gehörenden Prozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für einen mit dem Erwerb von Ackerflächen zusammenhängenden Rechtsstreit eines Landwirts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 1
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für einen mit dem Erwerb von Ackerflächen zusammenhängenden Rechtsstreit eines Landwirts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.2006 - VII ZB 50/06

    Beurteilung der Bedürftigkeit bei Prozesskostenhilfe zu Gunsten eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.09.2012 - 12 W 45/12
    Grundsätzlich muss auch dem gewerblich Tätigen in gleicher Weise wie dem Privatmann ermöglicht werden, seine Rechte gerichtlich zu verfolgen, wenn die Situation des Unternehmens die Finanzierung des Prozesses nicht zulässt, soweit § 116 Abs. 1 Nr. 2 ZPO nicht eingreift (vgl. BGH FamRZ 2007, 460).

    Es entspricht daher herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass ein Gewerbetreibender für einen zu seiner Unternehmenssphäre gehörenden Prozess regelmäßig keine Prozesskostenhilfe beanspruchen kann, weil es um Betriebsausgaben geht, die grundsätzlich aus dem Unternehmen aufzubringen seien, gegebenenfalls auch durch Kreditaufnahme (vgl. BGH FamRZ 2007, 460; OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 320; OLG Nürnberg MDR 2003, 593, 594; OLG Schleswig OLGR 2002, 450; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 681; Wax in Münchener Kommentar, ZPO, 3. Aufl., § 115 Rdn. 92; Geimer in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 115 Rdn. 64; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rdn. 351; teilweise einschränkend OLG Jena, OLG-NL 2005, 186 und OLGR Jena 2006, 198).

    Es ist daher Sache der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei darzulegen und glaubhaft zu machen, dass sie nicht über hinreichende Möglichkeiten verfügt, zur Finanzierung der anfallenden Prozesskosten im Rahmen einer ordnungsgemäßen kaufmännischen Geschäftsführung einen Kredit aufzunehmen und ihn zu bedienen (vgl. BGH FamRZ 2007, 460).

  • OLG Nürnberg, 04.12.2002 - 6 W 3409/02

    Prozeßkosten für gewerblichen Rechtsstreit sind gewöhnliche Betriebsausgaben

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.09.2012 - 12 W 45/12
    Es entspricht daher herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass ein Gewerbetreibender für einen zu seiner Unternehmenssphäre gehörenden Prozess regelmäßig keine Prozesskostenhilfe beanspruchen kann, weil es um Betriebsausgaben geht, die grundsätzlich aus dem Unternehmen aufzubringen seien, gegebenenfalls auch durch Kreditaufnahme (vgl. BGH FamRZ 2007, 460; OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 320; OLG Nürnberg MDR 2003, 593, 594; OLG Schleswig OLGR 2002, 450; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 681; Wax in Münchener Kommentar, ZPO, 3. Aufl., § 115 Rdn. 92; Geimer in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 115 Rdn. 64; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rdn. 351; teilweise einschränkend OLG Jena, OLG-NL 2005, 186 und OLGR Jena 2006, 198).

    Dies müsste glaubhaft gemacht werden (vgl. OLG Nürnberg MDR 2003, 593).

  • OLG Jena, 02.01.2006 - 5 W 642/05

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten Gewerbetreibender

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.09.2012 - 12 W 45/12
    Es entspricht daher herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass ein Gewerbetreibender für einen zu seiner Unternehmenssphäre gehörenden Prozess regelmäßig keine Prozesskostenhilfe beanspruchen kann, weil es um Betriebsausgaben geht, die grundsätzlich aus dem Unternehmen aufzubringen seien, gegebenenfalls auch durch Kreditaufnahme (vgl. BGH FamRZ 2007, 460; OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 320; OLG Nürnberg MDR 2003, 593, 594; OLG Schleswig OLGR 2002, 450; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 681; Wax in Münchener Kommentar, ZPO, 3. Aufl., § 115 Rdn. 92; Geimer in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 115 Rdn. 64; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rdn. 351; teilweise einschränkend OLG Jena, OLG-NL 2005, 186 und OLGR Jena 2006, 198).
  • OLG Brandenburg, 18.06.1996 - 10 WF 121/95

    Anspruch auf Prozeßkostenhilfe - Zumutbarkeit der Finanzierung der Kosten des

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.09.2012 - 12 W 45/12
    Es entspricht daher herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass ein Gewerbetreibender für einen zu seiner Unternehmenssphäre gehörenden Prozess regelmäßig keine Prozesskostenhilfe beanspruchen kann, weil es um Betriebsausgaben geht, die grundsätzlich aus dem Unternehmen aufzubringen seien, gegebenenfalls auch durch Kreditaufnahme (vgl. BGH FamRZ 2007, 460; OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 320; OLG Nürnberg MDR 2003, 593, 594; OLG Schleswig OLGR 2002, 450; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 681; Wax in Münchener Kommentar, ZPO, 3. Aufl., § 115 Rdn. 92; Geimer in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 115 Rdn. 64; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rdn. 351; teilweise einschränkend OLG Jena, OLG-NL 2005, 186 und OLGR Jena 2006, 198).
  • OLG Frankfurt, 07.11.1986 - 2 WF 235/86

    Finanzierungsmöglichkeit; Kreditaufnahme; Krediterweiterung; Wirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.09.2012 - 12 W 45/12
    Es entspricht daher herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass ein Gewerbetreibender für einen zu seiner Unternehmenssphäre gehörenden Prozess regelmäßig keine Prozesskostenhilfe beanspruchen kann, weil es um Betriebsausgaben geht, die grundsätzlich aus dem Unternehmen aufzubringen seien, gegebenenfalls auch durch Kreditaufnahme (vgl. BGH FamRZ 2007, 460; OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 320; OLG Nürnberg MDR 2003, 593, 594; OLG Schleswig OLGR 2002, 450; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 681; Wax in Münchener Kommentar, ZPO, 3. Aufl., § 115 Rdn. 92; Geimer in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 115 Rdn. 64; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rdn. 351; teilweise einschränkend OLG Jena, OLG-NL 2005, 186 und OLGR Jena 2006, 198).
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